EU Geldwäscherichtlinie

Deutschland ist aufgrund einer EU-Richtlinie verpflichtet, bis zum 10.01.2020 die Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu verschärfen. Gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf ergeben sich u.a. folgende Änderungen:

  • die Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises, insbesondere im Bereich virtueller Währungen,
  • die Vereinheitlichung der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern,
  • auch Staatsangehörigkeit muss dem Transparenzregister mitgeteilt werden, wenn ohnehin Mitteilungspflicht besteht,
  • den öffentlichen Zugang zum elektronischen Transparenzregister sowie die Vernetzung der europäischen Transparenzregister.

Insbesondere bei den beiden letztgenannten Punkten dürfte es eine größere Anzahl von Betroffenen geben.

Zum einen ist, wenn schon nach bisherigen Regelungen eine Meldung an das Transparenzregister erforderlich ist, zukünftig auch die Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten anzugeben.

Zum anderen wird der Öffentlichkeit Zugang zu den im Transparenzregister gespeicherten Daten gewährt. Zwar ist eine Online-Registrierung erforderlich und die Anfrage ist gebührenpflichtig. Aber Ein berechtigtes Interesse braucht der Anfragende zukünftig nicht mehr darzulegen.

Es ist daher insbesondere bei Personen des öffentlichen Lebens mit einem vermehrten Abruf der Daten zu rechnen. Zwar kann die registerführende Stelle die Einsichtnahme in das Transparenzregister vollständig oder teilweise beschränken, wenn ihr der wirtschaftlich Berechtigte darlegt, dass der Einsichtnahme unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls überwiegende schutzwürdige Interessen des wirtschaftlich Berechtigten entgegenstehen. Dies setzt jedoch einen entsprechenden Antrag des wirtschaftlich Berechtigten voraus! Betroffene sollten daher die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Antrags prüfen.

Hinweis: Als „Ausgleich“ für die Ausweitung Zugriffsberechtigung auf die Daten des Transparenzregisters wurde geregelt, dem betroffenen wirtschaftlich Berechtigten eine anonymisierte Rückmeldung über die abgerufenen Daten zu geben.