Sozialversicherungsrechen-größen 2020

Bundesregierung und Bundesrat haben kürzlich die Verordnung über Sozialversicherungsrechengrößen 2020 beschlossen. Demnach gelten für 2020 folgende Werte:

Werte in € West
Beitragsbemessungsgrenze Monat Jahr Monat Jahr
Allgemeine Rentenversicherung 6.900,00 82.800,00 6.450,00 77.400,00
Knappschaftliche Rentenversicherung 8.450,00 101.400,00 7.900,00 94.800,00
Arbeitslosenversicherung 6.900,00 82.800,00 6.450,00 77.400,00
Kranken- und Pflegeversicherung 4.687,50 56.250,00 4.687,50 56.250,00

Außerdem wurde die Versicherungspflichtgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich auf 5.212,50 € monatlich bzw. 62.250€ jährlich festgelegt.

Daneben wurde auch die Bezugsgröße in der Sozialversicherung auf monatlich 3.185 € (West) bzw. 3.010 € (Ost) und somit jährlich auf 38.220 € (West) bzw. 36.120 € (Ost) erhöht.
Der Wert ist u.a. bedeutsam für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten die „West-Werte“ bundeseinheitlich.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt pro Jahr in der Rentenversicherung beträgt nach der o.g. Neuregelung 40.551 €.