Sozialversicherungsrechengrößen für 2018

Bundesregierung und Bundesrat haben kürzlich die Verordnung über Sozialversicherungsrechengrößen 2018 beschlossen. Demnach gelten für 2018 folgende Werte:

Werte in € West
Beitragsbemessungs-grenze Monat Jahr
Allgemeine Rentenversicherung 6.500 78.000
Knappschaftliche Rentenversicherung 8.000 96.000
Arbeitslosenversicherung 6.500 78.000
Kranken- und Pflegeversicherung 4.425 53.100

 

Werte in € Ost
Beitragsbemessungs-grenze Monat Jahr
Allgemeine Rentenversicherung 5.800 69.600
Knappschaftliche Rentenversicherung 7.150 85.800
Arbeitslosenversicherung 5.800 69.600
Kranken- und Pflegeversicherung 4.425 53.100

 

Außerdem wurde die Versicherungspflichtgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich auf 4.950 € monatlich bzw. 59.400 € jährlich festgelegt.

Daneben wurden auch die Bezugsgröße in der Sozialversicherung auf monatlich 3.045 € (West) bzw. 2.695 € (Ost) und somit jährlich auf 36.540 € (West) bzw. 32.340 € (Ost) erhöht. Der Wert ist u.a. bedeutsam für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten die „West-Werte“ bundeseinheitlich.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt pro Jahr in der Rentenversicherung beträgt nach der o.g. Neuregelung 37.873 €.