Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mitgeteilt, dass es am 12. und 13. Oktober über zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer verhandeln wird.
Insbesondere wird es hierbei um die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der aktuellen Begünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen gehen.
Das aktuelle Recht sieht verschiedene Begünstigungen vor. Diese reichen von einer weitgehenden Steuerfreistellung bis zu einem vollständigen Erlass der Steuer bei sehr großen Erwerben und nachgewiesener fehlender Möglichkeit des Erwerbers, die Steuer aus verfügbarem Vermögen zu bezahlen. Für Erwerbe sonstigen Vermögens, insbesondere von Privatvermögen, sieht das Gesetz hingegen keine vergleichbaren Begünstigungen vor.
Fraglich ist, ob diese Differenzierung mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.
Beachten Sie: Der Termin ist zunächst die mündliche Verhandlung – ob dieses Jahr noch eine Veröffentlichung des Urteils erfolgen wird, ist ungewiss. Selbst wenn dies erfolgt und das BVerfG die aktuellen Regelungen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ansieht, wird dieses aller Wahrscheinlichkeit nach dem Gesetzgeber einen angemessenen Zeitraum zur Überarbeitung geben. Dahin gehen auch Äußerungen des aktuellen Finanzministers Lars Klingbeil, welche schon jetzt von einem „politischen Zeitfenster“ zur Überarbeitung des aktuell geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts spricht. Wie eine mögliche Neuregelung dann tatsächlich aussehen wird, ist aktuell völlig offen, eine Änderung bei der Übertragung zumindest großer Unternehmensvermögen ist jedoch wahrscheinlich.
Ich werde Sie über die weitere aktuelle Entwicklung in meinem Mandanteninformationsbrief auf dem Laufenden halten.